Jetzt deinen Energieausweis für Koblenz erstellen
Aus der Region
Warum Sie Express Energieausweise nutzen sollten?
Kinderleichte Bedienung
100 % Rechtsgültig
100 % online
Geringe Kosten
Sofort Verfügbar
Beste Qualität
FAQ
Wir nehmen für einen Verbrauchsausweis 69,90€ und für einen Bedarfsausweis 109,90. Das ist wesentlich günstiger als der Koblenz Schnitt von bis zu 400 Euro.
Wir haben Büros an verschiedenen Standorten und stellen unter anderem in Koblenz und Energieausweise aus. Da unser Energieausweise online beantragt werden können, geht es natürlich auch im restlichen Bundesgebiet.
Für den Bedarfsausweis:
- Grundrissplan und Gebäudefläche
- Baujahr der Immobilie
- Angaben zur Heizungsanlage
- Schornsteinfegerprotokoll zur Effizienz der Lüftungs- und Abluftkanäle
- Wärmeschutznachweis über die energetische Qualität der Dämmung
- Angaben zur Warmwasserbereitung und verwendeten Brennstoffen
- Nutzungsart der Immobilie
- Informationen zu durchgeführten Sanierungsarbeiten
Für den Verbrauchsausweis:
- Lückenlose Energieabrechnungen der Energieträger für Heizung und Warmwasserbereitung über mindestens 3 Jahre
- Angaben zur Nutzung und Leerstand
- Größe der Nutz- oder Wohnfläche
Wenn nicht alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind, muss meistens ein Bedarfsausweis erstellt werden, da dieser unabhängig vom Nutzerverhalten ist.
Folgende Häuser benötigen einen Energieausweis:
- Wohngebäude, die verkauft oder neu vermietet werden, mit Ausnahme von Gebäuden unter 50 qm Nutzfläche, Ferienhäusern und denkmalgeschützten Häusern.
- Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die nach 1977 errichtet wurden, benötigen entweder einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.
- Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten, unabhängig vom Baujahr, benötigen ebenfalls entweder einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.
- Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet wurden, müssen einen Bedarfsausweis vorweisen.
- Neubauten benötigen ebenfalls einen Energieausweis, der bei Fertigstellung ausgestellt werden muss.
Zusammengefasst sind Wohngebäude, die verkauft oder vermietet werden, grundsätzlich energieausweispflichtig, mit einigen Ausnahmen für sehr kleine Gebäude und denkmalgeschützte Häuser.
Sie brauchen zwar einen qualifizieren Energieberater, allerdings kann dieser aus dem gesamten Bundesgebiet stammen.
Folgende Personen sind berechtigt, Energieausweise auszustellen:
- Architekten
- Ingenieure
- Qualifizierte Handwerker und Techniker
- Energieberater, die eine baunahe Ausbildung und eine Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens absolviert haben
Insbesondere Innungs-Schornsteinfeger, die gleichzeitig qualifizierte Energieberater oder Gebäudeenergieberater im Handwerk sind, können Energieausweise ausstellen und zusätzlich eine weiterführende Energie- und Fördermittelberatung anbieten.
Der Bedarfsausweis zeigt den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes basierend auf dessen baulichen Eigenschaften wie Dämmung, Baujahr und technischer Ausstattung. Er ist daher objektiver und aussagekräftiger, da er den Energiebedarf unabhängig vom tatsächlichen Verbrauchsverhalten der Bewohner angibt.
Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er gibt also an, wie viel Energie in der Vergangenheit tatsächlich verbraucht wurde, ist aber stärker vom individuellen Nutzungsverhalten abhängig.
Der Bedarfsausweis ist in der Regel aufwendiger und teurer zu erstellen, da er eine Vor-Ort-Besichtigung durch einen Experten erfordert. Der Verbrauchsausweis kann dagegen günstiger online erstellt werden.
Zusammengefasst ist der Bedarfsausweis objektiver und aussagekräftiger, aber auch teurer, während der Verbrauchsausweis günstiger, aber weniger genau ist.